Standesamt

Im Standesamt werden Geburten- Eheschließungen- und Sterbefälle beurkundet und
die Familienbücher verwaltet. Für hier beurkundete Personenstandsfälle werden gegen Gebühr Urkunden ausgestellt. Weiterhin werden alle Namenserklärungen nach dem BGB (Begleitnamen, Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Namenserteilungen für Kinder usw. beim Standesamt beurkundet. Ebenso werden die Namenserklärungen nach § 94 BVFG für Aussiedler und Abkömmlinge von Aussiedlem beim Standesamt entgegengenommen u. bescheinigt.

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Silvia Wollenweber 123 -222