Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Baugebiet „Ober dem Großen Garten, II. BA“, Langenbach b. Kirburg

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 15 der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg.
Die Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bereich des Baugebietes „Ober dem Großen Garten, II. BA“ in der Ortsgemeinde Langenbach b. Kirburg sind seit dem 15.10.2019 betriebsbereit. Folgende Grundstücke können ab diesem Zeitpunkt an die Leitungen angeschlossenen werden:
Gemarkung Langenbach,
Flur | Flurstück Nr. | Grundstückslage |
9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 | 210 209 208 207 177 206 176 205 175 204 172 203 171 170 169 168 167 166 | Zur Krautmauer 35 Zur Krautmauer 37 Zur Krautmauer 39 Zur Krautmauer 41 Zur Krautmauer 42 Zur Krautmauer 43 Zur Krautmauer 44 Zur Krautmauer 45 Zur Krautmauer 46 Zur Krautmauer 47 Zur Krautmauer 48 Zur Krautmauer 49 Zur Krautmauer 50 Zur Krautmauer 51 Zur Krautmauer 52 Zur Krautmauer 53 Zur Krautmauer 54 Zur Krautmauer 55 |
Ein Anschluss der Grundstücke darf nur mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Herstellung der Anschlüsse zu stellen.
Mit der Inbetriebnahme der Straßenleitungen ist für alle Grundstücke, die an diese Leitungen angeschlossen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung, die Pflicht zur Zahlung einmaliger und wiederkehrender Beiträge entstanden. Die endgültige Abrechnung der einmaligen Beiträge erfolgt in Kürze.
Bad Marienberg, 07.11.2019
Verbandsgemeindewerke
Sabine Schlosser
Kaufm. Werkleiterin