Bürgerinformation über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 06.04.2022


Die Sitzung wurde gemäß § 35 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) als Videokonferenz durchgeführt.

Der Bau- und Umweltausschuss beschloss zur Umsetzung des Bauvorhabens „Erneuerung Fallschutz“ am Kleinspielfeld der Wolfsteinschule Bad Marienberg einstimmig folgende Vorgehensweise:

  1. Der der Planung für das Gewerk Tiefbauarbeiten wird ohne Änderungen zugestimmt.
  2. Der Planung für das Gewerk Fallschutzbelag wird ohne Änderungen zugestimmt.
  3. Das Vergabeverfahren für die Gewerke Tiefbauarbeiten und Fallschutzbelag wird eingeleitet und der Bürgermeister ermächtigt, den Zuschlag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Nach erfolgter Auftragsvergabe ist der Ausschuss in der nächsten Sitzung zu informieren.

Auftrag zu Planungen der Leistungsphase 3 und 4 bei Anbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neunkhausen vergeben

Der Bau- und Umweltausschuss vergab den Planungsauftrag über die Leistungsphasen 3 und 4 von Anbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Neunkhausen an das Planungsbüro Mudersbach zur angebotenen Honorarsumme von brutto 22.452,86 €.

In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Andreas Heidrich darauf hin, dass er im Rahmen seiner durch die Hauptsatzung geregelten Befugnisse den Auftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den Anbau des Feuerwehrhauses Unnau ebenfalls an das Büro Mudersbach vergeben habe.

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme „Erneuerung Transformator und Niederspannungshauptverteilung“ an der Marie-Curie-Realschule plus beschlossen

Der Ausschuss beschloss einstimmig, zur Umsetzung des Vorhabens das Vergabeverfahren in Form der freihändigen Vergabe für das Gewerk Planungsleistungen Elektrotechnik einzuleiten und beauftragte die Verwaltung, auf Basis der Planung und Kostenschätzung mit der Ausschreibung. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den Zuschlag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen Nach erfolgter Auftragsvergabe ist der Ausschuss zu informieren.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

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