Pflicht zum Führerscheintausch


Wer noch einen alten Führerschein hat und in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurde,
hat noch bis Januar 2023 Zeit für den Führerscheintausch. Die rosafarbenen oder grauen Papierdokumente werden mit Ablauf des 19.01.2023 ungültig. Der Pflichttausch betrifft die Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, ist davon zunächst ausgenommen. Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den Vorgaben für die neue EU-weite Karte.

Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines, eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und, sofern der Führerschein nicht im Westerwaldkreis ausgestellt wurde, einen Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail angefordert werden) im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Bad Marienberg zu den Öffnungszeiten beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Team vom Bürgerbüro

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