Fenstertausch

Fenstertausch lohnt sich

Fenster bleiben durchschnittlich etwa 40 Jahre in Gebäuden verbaut. Bei einem Blick auf die Gebäudehülle wird schnell klar: die Fenster sind die dünnsten Teile und damit auch Schwachstellen. Gerade älteren Fenstern mangelt es oft an Mehrfachverglasung, die Dichtungen fehlen oder sind bereits porös und die Rahmen veraltet. In den letzten Jahren wurde in der Weiterentwicklung viel daran gesetzt, diese Schwachstellen auszubessern. Bereits Anfang der 90er wurden Wärmeschutzverglasungen hergestellt, die seit 1995 sogar verpflichtend für Neubauten wurden. Ob eine Wärmeschutzverglasung vorhanden ist, lässt sich am sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) erkennen. Den Wert finden Sie oft in den Scheibenzwischenräumen oder auf der Rechnung der Fenster. Die heutigen Mindestanforderungen an den U-Wert betragen 1,3 W/(m²K). Es gilt: je kleiner der Wert, desto weniger Wärmeverluste hat ein Fenster. Mittlerweile gibt es sogar Fenster mit einer Dreifachverglasung, deren U-Wert von 0,5 bis 0,0 W/(m²K) reicht. 

Bei einer Außentemperatur von -10 Grad Celsius sowie einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius herrschen kühle 10 Grad Celsius an der Innenseite alter Fenster mit Isolierverglasung. Bei neueren Bauteilen mit Wärmeschutzverglasung sind es schon über 15 Grad Celsius. Somit ist  ein Austausch der alten Fenster auch aus energetischer Sicht . Beim Ersetzen der Fenster mit Isolierverglasung durch eine dreifache Wärmeschutzverglasung, kann der Wärmeverlust über die Fenster um stolze 60 % reduziert werden! Sie sparen damit bis zu 20 % Ihrer Heizkosten. Nehmen Sie also Ihre alten Fenster mal genauer unter die Lupe.

Schon gewusst?

Wenn Sie sich für den Austausch alter Fenster entscheiden, können Sie Zuschüsse seitens der Verbandsgemeinde beantragen. Seit diesem Jahr sind nämlich auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Gebäudehülle förderfähig. Hierfür ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 5.000 Euro erforderlich, der Zuschuss läge dann bei 12,5 Prozent der Kosten und bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.000 Euro. Auch der Bund gibt über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Zuschüsse für den Austausch alter Fenster. Dort wird ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro vorausgesetzt, der Fördersatz liegt bei 20 % der förderfähigen Kosten. Als Voraussetzung wird das Hinzuziehen eines Energie-Effizienz-Experten gefordert. Ein mögliches Kumulierungsverbot der Förderungen ist hier unbedingt im Vorhinein zu prüfen! Sollten Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, steht Ihnen unsere Klimaschutzmanagerin Helena Frink sowie unsere Energieberatung der Verbraucherzentrale stets zur Verfügung. 


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