Europa- und Kommunalwahlen 2024
Wir suchen Sie - als Wahlhelfer:in
Als Wahlhelfer:in werden Sie als Beisitzer in einen Wahlvorstand berufen.
Was ist ein Wahlvorstand?
Bei jeder Wahl wird für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand berufen. Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, 3 bis 8 wahlberechtigten Beisitzern und einem Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss. Der stellvertretende Schriftführer wird aus den Beisitzern bestimmt. Darüber hinaus ist noch die Unterstützung durch Hilfskräfte möglich.
Was ist ein Beisitzer?
Beisitzer üben ihre Funktion im Wahlvorstand des Wahlraums aus. Aufgabe des Beisitzers im Wahlvorstand ist u.a. die Kontrolle der Wahlberechtigung, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Stimmenauszählung mit der Feststellung des Wahlergebnisses.
Somit sind Ihre Aufgaben:
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal. Nach Schluss der Wahlhandlung um 18.00 Uhr wird gemeinsam durch alle Wahlvorstandsmitglieder das vorläufige Wahlergebnis des entsprechenden Stimmbezirks ermittelt.
Neutralitätsgebot/-pflicht
Unter dem Neutralitätsgebot bzw. der Neutralitätspflicht versteht man die unparteiische Wahrnehmung des Amtes der Mitglieder der Wahlvorstände. Darüber hinaus sind die betroffenen Personen bzgl. der Tatsachen, die bei der Wahrnehmung des Amtes bekannt werden, und insbesondere das Wahlgeheimnis betreffende Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Informationen von: https://www.wahlen.rlp.de/