Gebäudesanierung in ausgewiesenen

Sanierungsgebieten


Allgemeines:

Gebäudesanierung und -erhaltung ist eine Aufgabe des Gebäudeeigentümers. Dabei eröffnet das Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden und Städten die Möglichkeit, durch Sanierungssatzungen Einfluss zu nehmen, wenn hierdurch „städtebauliche Missstände wesentlich verbessert und umgestaltet werden“ (§ 136 Abs.2 BauGB). 

Die Stadt Bad Marienberg sowie die Ortsgemeinden haben gemäß Abs. 4 der vorstehenden Vorschrift entsprechende Untersuchungen zur Festsetzung von Sanierungsgebieten eingeleitet. Die Untersuchung der Gebiete wurde durch ein Fachbüro vorgenommen, welches auch die entsprechende Abgrenzung der Gebiete untersucht und anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien vorgenommen hat. 

Nach dem förmlichen Beschluss der Sanierungsgebiete durch den Stadtrat bzw. die Ortsgemeinderäte eröffnet es den betroffenen Gebäudeeigentümern darüber hinaus verbesserte Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung von Sanierungsaufwendungen. Die genauen Regelungen bzw. die individuelle Situation ist mit Steuerberater und/ oder dem Finanzamt abzustimmen.


Die Vorgehensweise bei Gebäudesanierungen innerhalb der Sanierungsgebiete:

Voraussetzung ist, dass Ihr Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes liegt. Die Abgrenzungen der Sanierungsgebiete können Sie den nachfolgenden Karten entnehmen.

  • Vorabstimmung der Sanierungsmaßnahme mit der Verbandsgemeindeverwaltung

     • Erläuterung der Maßnahme

     • Vorlage von Handwerkerangeboten bzw. einer Kostenschätzung

  • Abschluss einer schriftlichen Modernisierungs-/ Instandsetzungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde

     • Diese ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme erforderlich!

  • Durchführung der Sanierung
  • Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme

     • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bei der Verbandsgemeinde

     • Vorlage von Plänen und Original- Schlussrechnungen und der getroffenen Vereinbarung

     • Ausstellung der Bescheinigung durch die Verbandsgemeinde

     • Vorlage der Bescheinigung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung


Wichtig: Für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" der Stadt Bad Marienberg gelten insbesondere hinsichtlich des Antragsverfahrens und dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme besondere Vorschriften. Sprechen Sie uns gerne an!


Weitere Infos/Downloadmaterial finden Sie hier:

Nur für Gebäude im Sanierungsgebiet "Innenstadt", Bad Marienberg:

Abgrenzungen der Sanierungsgebiete:

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