Schiedsamt

Schiedsamt der Verbandsgemeinde

Wer übt dieses Amt wo aus?

Die Schiedsperson ist Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter des Landes, die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann finden Sie in jeder Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde, großen kreisangehörigen Stadt und kreisfreien Stadt.

In welchen Angelegenheiten wird die Schiedsperson tätig?

Für den in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen vorgerichtlichen Güteversuch in den sogenannten Privatklagesachen bei Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, aber auch auf freiwilliger Basis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären.

In nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten über Ansprüche hinsichtlich der Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz im Landesschlichtungsgesetz bestimmt, dass erst nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Klageerhebung zulässig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der  Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Artur Schneider

Unter den Stöcken 6

57520 Langenbach b.K.

+49 2661 6604

+49 171 2664314

Stellvertretender Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Markus Schell

Aufm Kirchstück 7

56472 Nisterau

+49 2661 61438