Achtung: Unkraut abflämmen kann gefährlich werden!


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die warmen Temperaturen lassen nicht nur die Blumen blühen und das Gras wachsen, auch das Unkraut wächst und sprießt. So mancher greift in diesen Fällen zu Abflammgeräten, um das unerwünschte Beikraut mit Hitzeeinwirkung zu vernichten. Nicht selten muss in diesen Fällen die Feuerwehr zur Hilfe eilen.

Wenn das Feuer übergreift …

Leider verbrennt bei dieser Tätigkeit nicht nur das Unkraut, sondern häufig werden auch andere Gewächse und Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen. Die benachbarte Hecke oder der nahe stehende Baum gehen dann in Flammen auf. Die Feuerwehr wird alarmiert, rückt aus und löscht den Brand.

Sorgen Sie vor …

Abflämmen ist eine Methode, um das Unkraut wenigstens kurzfristig bequem und ohne großen körperlichen Einsatz einfach zu beseitigen. Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Wichtig ist der richtige Umgang mit dem Gerät.  

  • Bedienungsanleitung lesen und sich an die Vorgaben des Herstellers halten
      
  • Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten
       
  • Setzen Sie das Gerät bei längerer Trockenheit nicht ein (Brandgefahr!!)
      
  • Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen
         
  • Schützen Sie sich mit angemessener Kleidung (Kurze Hose und Flipflops sind ungeeignet)
     
  • Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen
       
  • Bewahren Sie die Gasflasche unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.

 
Und wenn doch etwas passiert?

Sollte bei aller Vorsicht doch ein Feuer entstanden sein, wählen Sie bitte sofort Notrufnummer 112. Halten Sie also immer ein Telefon griffbereit.

Außerdem können ein Gartenschlauch oder ein Feuerlöscher hilfreich sein. Haben Sie also auch solche Geräte griffbereit.

 

Verbandsgemeindeverwaltung
-Örtliche Ordnungsbehörde-

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