1. Nachtragshaushaltssatzung


1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s a t z u n g
der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für das Jahr 2022 vom 15.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:


gegenüber
bisher
Euro

verändert
um
Euro

nunmehr
festgesetzt
auf Euro

1. im Ergebnishaushalt




der Gesamtbetrag der Erträge

11.977.690

603.000

12.580.690

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

11.975.450

604.000

12.579.450

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2.240

-1.000

1.240

2. im Finanzhaushalt


der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

799.450

-1.000

798.450

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.080.630

318.900

2.399.530

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.447.500

903.850

4.351.350

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.366.870

-584.950

-1.951.820

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

567.420

585.950

1.153.370

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf

3.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserwerk

von bisher   2.919.000 Euro auf

2.919.000 Euro

Klärwerk

von bisher   3.788.000 Euro auf

3.788.000 Euro

zusammen

von bisher   6.707.000 Euro auf

6.707.000 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Wasserwerk

von bisher   1.000.000 Euro auf

1.000.000 Euro

Klärwerk

von bisher   1.000.000 Euro auf

1.000.000 Euro

zusammen

von bisher   2.000.000 Euro auf

2.000.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

Wasserwerk

von bisher   205.000 Euro auf

205.000 Euro

darunter:

 

  Verpflichtungsermächtigungen, für die in den
  künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
  Investitionskredite aufgenommen werden
  müssen

von bisher      205.000 Euro auf

205.000 Euro

Klärwerk

von bisher   1.320.000 Euro auf

1.320.000 Euro

darunter:

 

  Verpflichtungsermächtigungen, für die in den
  künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
  Investitionskredite aufgenommen werden
  müssen

von bisher   1.320.000 Euro auf

 

1.320.000 Euro

zusammen

von bisher   1.435.000 Euro auf

1.435.000 Euro

darunter:

 

  Verpflichtungsermächtigungen, für die in den
  künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
  Investitionskredite aufgenommen werden
  müssen

von bisher   1.435.000 Euro auf

1.435.000 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt geändert:

Öffentliche Wasserversorgung

von bisher

auf

einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungsanlagen gemäß § 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung

 

2,00 Euro/m2

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

1,90 Euro/m2

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

Öffentliche Abwasserbeseitigung

von bisher

auf

einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung Abwasserbeseitigungsanlagen gemäß § 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

Schmutzwasser:

3,50 Euro/m2

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für

Vollgeschosse

 

Niederschlagswasser:   

 7,00 Euro/m2

Grundfläche

Schmutzwasser:

5,70 Euro/m2

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für

Vollgeschosse

 

Niederschlagswasser:   

11,12 Euro/m2

Grundfläche

einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen vom Straßenbaulastträger bei

-       erstmaliger Herstellung

20,19 Euro/m2 Verkehrsfläche

20,50 Euro/m2 Verkehrsfläche

Alle übrigen Entgeltsätze bleiben unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 30.011.536,64 Euro und zum 31.12.2021 31.105.494,12 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 31.106.734,12 Euro.

§ 8 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wurde in einem Fall erteilt.

§ 11 Leistungszahlungen

Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg, 15.11.2022

gez.  (Siegel)

Andreas Heidrich
Bürgermeister


Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 06.12.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

Bad Marienberg, 15.11.2022

gez. (Siegel)

Andreas Heidrich
Bürgermeister

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