Bekanntmachung über die Durchführung eines Erörterungstermins 

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Durchführung eines Erörterungstermins in Form einer Online-Konsultation im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz des Stollens „Alexandria“

Begünstigte: Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Gemarkungen: Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Bad Marienberg, Fehl-Ritzhausen, Großseifen und Hahn b. Bad Marienberg (Verbandsgemeinde Bad Marienberg),

Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg),

Hellenhahn-Schellenberg (Verbandsgemeinde Rennerod)

 

Im Zuge der Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes wurde der Entwurf der Rechtsverordnung einschließlich der Planunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 111 und §§ 102 bis 108 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118) i.V.m. § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154). Darüber hinaus wurde den Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (Nachfrist) rechtzeitig erhobenen Einwendungen sind gemäß § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG in einem Termin zu erörtern, der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durchzuführen ist.

Es handelt sich dabei üblicherweise um einen Erörterungstermin in Präsenz. Aus Gründen der Planungssicherheit wurde bereits im letzten Jahr aufgrund der damals noch anhaltenden pandemischen Situation durch das SARS-CoV-2-Virus entschieden, auf die Möglichkeit der Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) zurückzugreifen. Eine erneute Umstellung des Verfahrens ist aufgrund des damit verbundenen hohen Personal- und Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin.

Zur Teilnahme an der Online-Konsultation erhalten die Berechtigten auf Nachfrage Zugangs-daten sowie eine Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens. Dazu melden Sie sich bitte möglichst vor Beginn der Online-Konsultation unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Adresse und       E-Mail-Adresse an folgende E-Mail-Adresse:

stollen_alexandria@sgdnord.rlp.de

oder postalisch an

SGD Nord, Referat 31,
Fachbereich 312,
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht verpflichtend.

Beginn der Online-Konsultation: 11.12.2023

Der genaue zeitliche Ablaufplan wird auf der Homepage der SGD Nord unter:

  1. Themen / Wasserwirtschaft / Laufende förmliche Verfahren

bzw. unter dem Link:

https://sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft/laufende-verfahren/vgv-bad-marienberg-wsg-stollen-alexandria

einsehbar sein.

Eine Teilnahme ist nur mit Zugangsdaten möglich. Die Online-Konsultation ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, die Weitergabe der Zugangsdaten sowie der eingestellten Doku-mente ist untersagt.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord unter dem o.a. Link abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Julien Brogard

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