Wahl zur Landwirtschaftskammer am 01. Oktober 2023


Gem. § 11 Abs. 4 der Landwirtschaftskammer (LwKWO) vom 18. September 1970 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21.10.2015, GVBl. S. 365 gebe ich bekannt, dass für den Wahlgang I der Landwirtschaftskammerwahl am 01. Oktober 2023 nur ein Wahlvorschlag für den Wahlkreis Westerwald unter dem Kennwort „Matthias Müller“ mit folgenden Bewerbern hier eingereicht wurde:

Bewerber Stellvertreter
Müller, Matthias
Kunoth, Peter
Landwirt, 1962
 Landwirt, 1964
Hubertushof
Albertstraße 18
56479 Irmtraut
56410 Montabaur

Der Wahlausschuss für den Wahlgang I hat in seiner Sitzung am 15.08.2023 die Gesetzmäßigkeit des Wahlvorschlages festgestellt und die Zulassung beschlossen.

Gleichzeitig gebe ich bekannt, dass, nachdem nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen wurde, gem. § 12 der LwKWO die Wahlhandlung für den Wahlgang I am 01. Oktober 2023 entfällt.

Die im Wahlvorschlag aufgeführten Bewerber und Stellvertreter gelten gem. § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28.07.2970 in der Fassung vom 15.09.2009 als gewählt.


In Vertretung

Gabriele Wieland
Erste Kreisbeigeordnete 

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