Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet":
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in dieser Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ ist die Erweiterung des Plangebietes um ein gewerbliches Baugrundstück. Die Erweiterung betrifft einen Teil des Flurstückes 36/6 in Flur 10 in der Gemarkung Fehl-Ritzhausen. Anlass ist die geplante Errichtung einer Halle für einen Hufschmiedbetrieb. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage und schließt westlich an die vorhandene Bebauung der Industriestraße an.
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und einem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan wird zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 nachfolgend veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit: