Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Verbandsgemeinde Bad Marienberg:
8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Unter dem Eindruck der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem beschleunigten Verfahren nach dem damaligen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) leitete der Verbandsgemeinderat mit Beschluss vom 26.06.2023 das Verfahren der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Die Steuerung der Windenergienutzung ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Verbandsgemeinderat erkannte den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes am 01.10.2025 an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen sind. Nach dem aktuellen Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sind Neuerungen und Ergänzungen in der Stadt Bad Marienberg sowie in den Ortsgemeinden Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. K., Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth und Unnau vorgesehen.
Der aktuelle Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus folgenden Unterlagen des Planungsbüros Freiraumplanung Schmidtgen, Höchstenbach, Stand September 2025:
1. Begründung
2. Beschreibung der Änderungspunkte
Die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der bezeichneten Flächennutzungsplanänderung, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
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Ortsgemeinde Dreisbach:
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unter den Weiden“:
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dreisbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Unter den Weiden“ zu ändern und zu erweitern. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 18.07.2025 erkannte der Gemeinderat den Vorentwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unter den Weiden“ an und beschloss weiterhin, die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlass und Ziel der Planung ist es, gewerbliche Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges Unternehmen zu schaffen. Primar werden Lager- und Abstellflächen benötigt, es sollen aber auch Anbauten an vorhandene Gebäude oder Neubauten möglich sein. Aus diesem Grunde wurde für die Erweiterungsflächen ein Gewerbegebiet (GE gem. § 8 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Der Geltungsbereich (gelb markiert) kann dem nachstehend abgedruckten Plan entnommen werden. Die Karte dient lediglich zur besseren Orientierung.
Der Vorentwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unter den Weiden“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, deren wesentliche Auswirkungen sowie mögliche Planungsalternativen informieren kann, werden in der Zeit 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 auf dieser Seite veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 213, 56470 Bad Marienberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des genannten Auslegungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern oder diese mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter erörtern.
Die Planunterlagen samt umweltbezogenen Informationen sowie der vollständige Bekanntmachungstext können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden:
