Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Stadt Bad Marienberg
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Oberschär"
Der Stadtrat Bad Marienberg entschied am 11.06.2025 über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Anschließend erkannte der Rat den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Oberschär“ mit den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen an. Auf Basis des anerkannten Entwurfes werden die förmlichen Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan „Auf dem Oberschär“ bildet die bauplanungsrechtliche Grundlage für die räumliche Erweiterung des Wohngebietes Eichenstruth. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen ca. 25 neue Bauplätze in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung geschaffen werden. Die Erschließung erfolgt im Anschluss an die Straße „Zum Weidling“.
Das Plangebiet (Geltungsbereich A) befindet sich am westlichen Rand der Ortslage des Stadtteiles Eichenstruth und hat eine Plangebietsgröße von rd. 2,43 ha. Nordöstlich der Ortslage der Stadt Bad Marienberg und südlich der Bundesstraße Nr. 414 (B 414) sind zudem die Geltungsbereiche B bis E mit den Ersatzmaßnahmen E2 bis E5 vorgesehen.
Die aktuellen Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Oberschär“ in der Entwurfsfassung April 2025 umfassen folgende Unterlagen:
- Planzeichnung (Blatt A)
- Textfestsetzung (Blatt B1-B13)
- Begründung (Teil 1)
- Umweltbericht (Teil 2 der Begründung)
- Fachbeitrag Naturschutz mit Textteil und Bestandskarte
- Fachbeitrag Artenschutz (Artenschutzrechtliche Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten gem. § 44 BNatSchG)
- Gutachten zu den Verkehrsgeräuschimmissionen
Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 auf dieser Seite veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht im genannten Zeitraum während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.
Die Planunterlagen samt umweltbezogenen Informationen sowie der vollständige Bekanntmachungstext können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden:
Bekanntmachung:
Planunterlagen u. umweltbezogene Informationen:
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Fachbeitrag Naturschutz - Textteil
- Fachbeitrag Naturschutz - Bestandskarte
- Fachbeitrag Artenschutz
- Gutachten zu den Verkehrsgeräuschimmissionen
- Stellungnahme privat v. 18.11.2023
- Stellungnahme Forstamt Rennerod v. 05.12.2023
- Stellungnahme LBM Diez v. 11.12.2023
- Stellungnahme GDKE Landesarchäologie v. 12.12.2023
- Stellungnahme SGD Nord, Regionalstelle WAB v. 13.12.2023
- Stellungnahme DLR Westerwald-Osteifel v. 14.12.2023
- Stellungnahme Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v. 22.12.2023