Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

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  • Leistungsbeschreibung

    Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

    Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zum 01.10.2017 wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamtes eingetragen (beurkundet). Aufgrund dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich, elektronisch per E-Mail oder Fax gestellt werden. Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies auch in der Lebenspartnerschaftsurkunde eingetragen.


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