Bebauungsplan

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Bebauungspläne der Stadt und Ortsgemeinden finden Sie hier: https://www.bad-marienberg.de/bauen-gewerbe-umwelt/bebauungsplaene/


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Für nähere Informationen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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