Hundesteuer festsetzen
Hundesteuer – Steuerbefreiung - Direktlink zum Antrag
Hundesteuer – Steuerermäßigung - Direktlink zum Antrag
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Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Verfahrensablauf
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.