Personalausweis beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, die den Einsatz im Internet ermöglicht (z.B. Online Beantragung eines Führungszeugnisses, KBA, usw.)
Wie bisher hat der Personalausweis reine Identitätsfunktion.
Die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, die Leistung der Unterschrift ist vom 6. bis 10. Lebensjahr möglich, aber keine Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr muss die Unterschrift jedoch geleistet werden. Die Anwesenheit des Kindes ist Pflicht.
Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de sowie www.bundesdruckerei.de.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- vorhandener Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
- Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
- bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro unter 24 Jahren
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
- EC-Kartenzahlung möglich
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Geltungsdauer für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Geltungsdauer für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Ihr Personalausweis liegt nach ca. 2-3 Wochen zur Abholung im Bürgerbüro bereit. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Benachrichtigung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Online Ausweisfunktion
Mit dem Personalausweis ist es möglich, sich im Internet auszuweisen. Dafür muss die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises eingeschaltet sein. Mit der Online-Ausweisfunktion können erforderliche persönliche Angaben elektronisch übermittelt werden. Eine Freischaltung der Online-Ausweisfunktion erfolgt bei allen Personen ab 16 Jahren automatisch.
Zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie, wie auch bei EC-Karte oder Kreditkarte, nach der Beantragung des Personalausweises einen PIN-Brief mit einer 5-stelligen Aktivierungs-PIN, der PUK-Nummer und einem Sperrkennwort per Post von der Bundesdruckerei.
Vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion muss die 5-stellige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN) durch eine 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies kann entweder bei Abholung gebührenfrei im Bürgerbüro, mithilfe eines Lesegerätes oder des Smartphones (z.B AusweisApp2) von zu Hause aus erfolgen. Ohne diese persönliche PIN-Nummer ist die Online-Ausweisfunktion nicht nutzbar. Bei der Antragsstellung erhalten Sie von uns eine entsprechende Informationsbroschüre.
Beantragung für Personen unter 16 Jahren
Die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren bedarf zusätzlich der Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.