Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) wird Anfang April 2024 die aktuellen Abfallgebührenbescheide (Endabrechnung 2023 + Vorausleistung 2024) versenden.
Erfahrungsgemäß hat dies zur Folge, dass in den ersten Apriltagen nach Versand der Bescheide telefonische Anfragen aufgrund des hohen Telefonaufkommens nur in beschränktem Umfang beantwortet werden können. Es wird deshalb empfohlen, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides auf dem Postweg oder per FAX (02602/80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in 56424 Moschheim, Bodener Str. 15, zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Eingabe bedürfen.
Sofern Sie uns persönlich besuchen wollen, beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten:
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Gebührenbescheide bekommen nur die Grundstückseigentümer sowie die Besitzer von Eigentumswohnungen für ihre Objekte. Mieter erhalten aufgrund der satzungsrechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.
Die Abfallentsorgungsgebühren sind zahlbar bis zu der im Gebührenbescheid angegebenen Frist. Ein gegen den Bescheid eingelegter Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Um eine Säumnis zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dem Gebührenbescheid liegen für jedes Grundstück zwei Grünabfall-Gutscheine zur einmalig kostenfreien Anlieferung von bis zu 200 kg kompostierbaren Grünabfällen bei. Die Gutscheine gelten ab April 2024 bis einschließlich April 2025 und können auf den Deponiestandorten des WAB in Meudt und Rennerod eingelöst werden. Bei einer Anlieferung unter 200 kg wird ein Gutschein vollständig ohne Teilmengenverrechnung aufgebraucht. Die kostenfreie Anlieferung von 200 kg Grünabfällen pro Gutschein ist nur gegen Vorlage der mit dem jeweiligen Gebührenbescheid versendeten Gutscheine möglich, eine Zweitausfertigung von Gutscheinen erfolgt nicht.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr WAB-Team gerne weiter.