Bekanntmachung über Vorarbeiten im Umlegungsverfahren „Auf dem Oberschär“ in der Stadt Bad Marienberg
Für die Durchführung der Umlegung „Auf dem Oberschär“ wird ab dem 13. April 2026 mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen.
Von den Vorarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Eichenstruth (0467) Grundbuchamt: Westerburg
Flur 4 Nr.: 367/1
Flur 5 Nr.: 16/A (Teilfläche aus Flurstück 16), 21/A (Teilfläche aus Flurstücke 21), 22, 23,
24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31/A (Teilfläche aus Flurstück 31), 39/A (Teilfläche
aus Flurstück 39), 53/A (Teilfläche aus Flurstück 53) und 54/A (Teilfläche aus
Flurstück 54)
Der beigefügte Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457
Westerburg und des Vermessungsbüros Pfeiffer & Christian PartG mbB öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Alexanderring 9, 57527 Hachenburg, ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 13. April 2026 beginnen und voraussichtlich bis zum 29. Mai 2026 dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntgabe der Vorarbeiten im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntgabe der Vorarbeiten gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
- in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,
- schriftlich oder
- zur Niederschrift
erhoben werden.
Westerburg, den 5. März 2026
Im Auftrag
(Siegel)
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Abteilungsleitung Bodenmanagement
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen/
eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.

