Bekanntmachung
nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl.I.S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung
Am Mittwoch, den 17. Dezember 2025 findet um 14:00 Uhr im Dienstgebäude des
Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457
Westerburg, Raum 104, der Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „Auf dem Oberschär“ statt.
Alle betroffenen Eigentümer*innen sowie auch sonstige Rechtsinhaber*innen und Interessierte werden hiermit eingeladen.
Das angedachte Umlegungsgebiet „Auf dem Oberschär“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.
Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.

Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.
56457 Westerburg, den 28. November 2025
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Im Auftrag
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim (Siegel)
Abteilungsleitung Bodenmanagement
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen
eingesehen werden.

