Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte für den Bereich Westerwald-Taunus 



gemäß § 15 der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung – GAVO) vom 20.04.2005 (GVBl. S.139), mehrfach geändert sowie §§ 4 und 16 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.12.2025 (GVBl. S. 789), BS 213-10.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Altenkirchen und für den Westerwaldkreis zum 01.01.2026 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg sowie Nastätter Straße 31-33, 56346 Sankt Goarshausen eingesehen werden.
Nach § 196 Abs. 3, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.

Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2026) werden voraussichtlich ab Ende März 2026 über das GeoPortal RLP als Online-Geoinformationssystem auch im Internet bereitgestellt sein. Im kostenfreien Basisdienst kann u.a. die Bodenrichtwertkarte mit Zonenabgrenzung und dem Bodenrichtwert jedoch ohne die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks eingesehen werden. Der entsprechende Dienst ist unter

www.geoportal.rlp.de erreichbar.

Der Inhalt der Öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse  https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

 

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

        
gez. Christian Klemm        

Vorsitzender des Gutachterausschusses
für den Bereich Westerwald-Taunus

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