Frau Ute Koch hat ihr Ratsmandat niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde
Herr Rudi Neufurth
als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Verbandsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.
Bad Marienberg, 30.06.2025
Andreas Heidrich
Bürgermeister und
Verbandsgemeindewahlleiter