Berufung in den Verbandsgemeinderat


Frau Susanne Massow hat ihr Ratsmandat mit Ablauf des Jahres 2025 niedergelegt.

Nachdem Herr Valentin Sohlbach die Wahl nicht angenommen hat, wurde gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO)

Herr Jürgen Held

als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Verbandsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.

Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.

 

Bad Marienberg, 10.12.2025

Andreas Heidrich
Bürgermeister und
Verbandsgemeindewahlleiter

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