Berufung in den Verbandsgemeinderat


Nach meiner Ernennung zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg ab 01.01.2026 habe ich mein Ratsmandat zum Ende des Jahres 2025 niedergelegt.

Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde

Herr Markus Jung

 

als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Verbandsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.

Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.

 

Bad Marienberg, 05.01.2026


Marvin-Sebastian Kraus

Bürgermeister und

Verbandsgemeindewahlleiter

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