Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | verändert | nunmehr |
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge | 16.598.690 | 0 | 16.598.690 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 16.593.930 | 0 | 16.593.930 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 4.760 | 0 | 4.760 |
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 339.700 | 0 | 339.700 |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.822.470 | 0 | 2.822.470 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.066.600 | 0 | 5.066.600 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.244.130 | 0 | -2.244.130 |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.904.430 | 0 | 1.904.430 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert festgesetzt auf |
1.994.430 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf | 0 Euro |
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
Wasserwerk | von bisher 1.208.000 Euro auf | 903.590 Euro |
Klärwerk | von bisher 2.517.000 Euro auf | 2.452.400 Euro |
zusammen | von bisher 3.725.000 Euro auf | 3.355.990 Euro |
2. Kredite zur Liquiditätssicherung |
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Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
Klärwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
zusammen | von bisher 0Euro auf | 0 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen |
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Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
darunter: |
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Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 0 Euro auf |
0 Euro |
Klärwerk | von bisher 220.000 Euro auf | 220.000 Euro |
darunter: |
| |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 220.000 Euro auf |
220.000 Euro |
zusammen | von bisher 220.000 Euro auf | 220.000 Euro |
darunter: |
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Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 220.000 Euro auf |
220.000 Euro |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 34.160.296,38 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 34.200.236,38 Euro und zum 31.12.2025 34.204.996,38 Euro.
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.
§ 9 Altersteilzeit
Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wird in drei Fällen gewährt.
§ 10 Leistungszahlungen
Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht
0
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg, 19.11.2025
gez. (Siegel)
Andreas Heidrich
Bürgermeister

