1. Nachtragshaushaltssatzung


Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber
bisher
Euro

verändert
um
Euro

nunmehr
festgesetzt
auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

16.598.690

0

16.598.690

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

           16.593.930

0

16.593.930

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

4.760

0

4.760

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

339.700

0

339.700

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.822.470

0

2.822.470

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.066.600

0

5.066.600

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.244.130

0

-2.244.130

 

 

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.904.430

0

1.904.430

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert festgesetzt auf

 

1.994.430 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf

0 Euro

 

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserwerk

von bisher   1.208.000 Euro auf

903.590 Euro

Klärwerk

von bisher   2.517.000 Euro auf

2.452.400 Euro

zusammen

von bisher   3.725.000 Euro auf

 3.355.990 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Wasserwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

Klärwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

zusammen

von bisher   0Euro auf

0 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

Wasserwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher      0 Euro auf

 

 

 

0 Euro

Klärwerk

von bisher   220.000 Euro auf

220.000 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher   220.000 Euro auf

 

 

 

220.000 Euro

zusammen

von bisher   220.000 Euro auf

220.000 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher   220.000 Euro auf

 

 

 

220.000 Euro

 

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 34.160.296,38 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 34.200.236,38 Euro und zum 31.12.2025 34.204.996,38 Euro.

 

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.

 

§ 9 Altersteilzeit

Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wird in drei Fällen gewährt.

 

§ 10 Leistungszahlungen

Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht

0

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Bad Marienberg, 19.11.2025

 

gez.                                                                 (Siegel)

 

Andreas Heidrich

Bürgermeister

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