Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bad-marienberg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 des Landesinklusionsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGGBehM RP) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
- Von Dritten bereitgestellte Dokumente liegen teilweise nicht in barrierefreier Form vor.
- Nicht alle Bilder, Grafiken und Links verfügen über geeignete Alternativtexte.
- Nicht alle Bereiche der Website können vollständig mit der Tastatur bedient werden.
- Bei der Vergrößerung von Inhalten können Darstellungs- oder Bedienungseinschränkungen auftreten.
- Nicht alle Formularfelder sind mit den erforderlichen Beschriftungen (Labels) versehen.
- Teilweise entsprechen Farbkontraste von Texten und Bedienelementen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit.
- Informationen in Leichter Sprache stehen derzeit nicht oder nicht vollständig zur Verfügung.
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht oder nicht vollständig zur Verfügung.
Die Verwaltung ist bemüht, die bestehenden Barrieren schrittweise zu beseitigen und die Zugänglichkeit der Website fortlaufend zu verbessern.
Für einzelne ältere Dokumente und Inhalte kann die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung derzeit mit einem unverhältnismäßigen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden sein. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die Verwaltung.
Feedback zur Barrierefreiheit können Sie über folgendes Formular abgeben:
Durchsetzungsverfahren
Verfahrensbeschreibung
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback zur Barrierefreiheit“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bad-marienberg.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden.
Durchsetzungsstelle
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
- Telefon:06131 16 5342
- E-Mail:durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
- Internet:https://mastd.rlp.de/themen/soziales/teilhabe-und-inklusion
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 2. Dezember 2016)
- Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019