Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Für die Abmeldung benötigst du folgende Unterlagen:- Personalausweis des Besitzers.
- ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt.
- die Hundesteuermarke.
- das Abmeldeformular.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)