Meldebescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.
Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung, formlose schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin
Hinweis: Die Beantragung kann hier auch komplett "online" erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)8,00 Euro bzw. gebührenfrei (je nach Verwendungszweck)
Rechtsgrundlage