Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 


Stadt Bad Marienberg:

9. Änderung des Bebauungsplanes "Jahnstraße"

Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Ein Unternehmen plant die Errichtung einer Bäckereifiliale inklusive Café unter der zukünftigen Adresse „An der Lehmkaute 1B“. Um hier die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beschloss der Stadtrat Bad Marienberg in seiner Sitzung vom 17.11.2025, die projektbezogene 9. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ einzuleiten. Der Stadtrat erkannte den Entwurf der Bebauungsplanänderung am 24.03.2026 an.

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung liegt zwischen dem Kreisverkehrsplatz Jahnstraße/Sellwigsweg/An der Lehmkaute und dem Baumarkt „bauSpezi“. Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Gesamtgröße von ca. 7.500 m² und umfasst das Flurstück Nr. 127/11, Flur 6, Gemarkung Bad Marienberg. 

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen. Auf die Angabe der im vorliegenden Fall verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen wird im beschleunigten Verfahren verzichtet (§ 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Die aktuellen Planunterlagen der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ in der Entwurfsfassung umfassen folgende Unterlagen:

  1. Planzeichnung
  2. Textliche Festsetzungen
  3. Begründung

Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 nachfolgend veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

 Bekanntmachung:

Planunterlagen:

 

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