Projektideen zur Leader-Förderung einreichen


Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald startet ihren fünften LEADER-Förderaufruf in der Förderperiode 2023-2029. Ab Freitag, 26. Juni 2026 können öffentliche und private Antragsteller ihre Vorhaben einreichen, um die Attraktivität des ländlich geprägten Aktionsgebiets zu steigern und nachhaltig zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben aus dem Fördergebiet der LAG Westerwald kommen, das die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg und Wirges umfasst. Die Vorhaben müssen inhaltlich einem der Handlungsfelder der LAG Westerwald zuzuordnen sein: „Städte und Dörfer“, „Landschaft, Umwelt, Klimaschutz“, „Menschen und Miteinander“ und „Regionale Wirtschaft und Tourismus“.

Insgesamt stehen 636.733,52 Euro an Fördermitteln für den Aufruf zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 511.733,52 Euro EU-Mittel, 25.000 Euro Landesmittel und 100.000 Euro projektunabhängige regionale Mittel. Die EU- und Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz.

Die Projektanträge zur Förderung können bis zum 28. August 2026 per Post oder Einwurf in der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden unter der Adresse:

Lokale Aktionsgruppe Westerwald
c/o Kreisverwaltung des Westerwaldkreises 
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Neben einem ausgefüllten Projektsteckbrief ist eine Kostenschätzung abzugeben. Vordrucke für den Projektsteckbrief, Fördervoraussetzungen, Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Westerwald sowie weitere Informationen stehen unter www.leader-westerwald.de oder auf Anfrage bei der LAG-Geschäftsstelle bereit.

Alle Anträge, die form- und fristgerecht (maßgeblich ist der Eingangsstempel) mit allen relevanten Unterlagen bei der LAG Westerwald eingehen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer LAG-Sitzung voraussichtlich am 24. September 2026.

Bitte beachten Sie: EU-Fördermittel können nur gewährt werden, wenn die Antragsteller bis 31. Dezember 2026 alle vollständigen Projektunterlagen (einschließlich Baugenehmigung, falls erforderlich) vorlegen.

Interessierten Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichen des Projektsteckbriefs Kontakt zur Geschäftsstelle der LAG aufzunehmen. Viola Emily Elsenbroich und Sarah Pfeil stehen hier gern für kostenfreie Beratungen und weitere Informationen per E-Mail (leader@westerwaldkreis.de) oder telefonisch unter 02602 124-301 zur Verfügung.


Online-Sprechstunde am Dienstag, 7. Juli 2026, 18.30 Uhr

Einen kurzen Überblick über die LEADER-Förderung, Fördervoraussetzungen, Ablauf der Förderung, benötigte Unterlagen und vieles mehr gibt die Geschäftsstelle der LAG in einer Online-Sprechstunde am Dienstag, 7. Juli 2026, um 18.30 Uhr. Es können auch erste Fragen gestellt werden. Die 

Veranstaltung richtet sich an interessierte Antragsteller. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung per E-Mail an leader@westerwaldkreis.de.

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