Anleinpflicht gilt für alle Hunde


Immer wieder erreichen uns Beschwerden und Anzeigen besorgter Bürgerinnen und Bürger wegen freilaufender Hunde. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Anleinpflicht für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres, gilt.

Die Rechtsgrundlage bildet § 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg: Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Regeln und gehen mit gutem Beispiel voran. Dafür danken wir ihnen an dieser Stelle ganz herzlich.

Leider gibt es aber auch uneinsichtige Hundehalter. Die Worte „Keine Angst, mein Hund tut nichts!!“ sind immer wieder zu hören. Dabei wird aber vergessen, dass es Menschen gibt, die schon der Anblick eines Hundes in Angst und Schrecken versetzt. Mit der Anleinpflicht sollen insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen, die aufgrund früherer Erfahrungen oder aus sonstigen Gründen, Hunden gegenüber besonders ängstlich sind, geschützt werden. Daher fordern wir alle Hundehalter auf: Leinen Sie Ihr Tier an!!

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen um mehr Sicherheit in unseren Gemeinden und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern