Wie läuft der Glasfaserausbau im Westerwaldkreis?
Die Firma MUENET ist vom Westerwaldkreis damit beauftragt worden, die förderfähigen Adressen im Landkreis zu erschließen. Parallel dazu baut die MUENET eigenwirtschaftlich aus.
Förderfähige (unterversorgte) Adressen
- Sie erhalten einen kostenlosen Glasfaseranschluss.
- Erforderlich sind der Auftrag über einen Passivanschluss und der Gestattungsvertrag (für die Leitungsverlegung über das Privatgrundstück)
- Der Anschluss kann passiv bleiben. Das heißt, dass kein Nutzungsvertrag geschlossen werden muss.
- Einen Nutzungsvertrag können Sie mit einem Anbieter Ihrer Wahl schließen, sofern dieser bereit ist, das Glasfasernetz der MUENET anzumieten.
Die Interessenbekundungen entscheiden über die Ausbaureihenfolge, nicht darüber, ob gebaut wird.
Nicht förderfähige (versorgte) Adressen
- Sie erhalten einen kostenfreien Glasfaseranschluss
- Erforderlich ist ein Nutzungsvertrag mit der MUENET oder der KEVAG Telekom
Hinweis: Andere Anbieter stehen auf diesem Netz nicht zur Verfügung. Ob Ihr aktueller Anbieter einen Glasfaserausbau plant, ist direkt bei diesem zu klären.
Die Vorvermarktung dient in diesem Fall der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und entscheidet darüber, ob gebaut wird. Für die Zielquote ist es egal, ob der Auftrag über die MUENET oder die KEVAG Telekom abgeschlossen wird.
Wie geht es weiter?
Der Start der Bauarbeiten und die Reihenfolge des Ausbaus stehen noch nicht fest.
Kommunen, Bürgerinnen und Bürger werden vor dem Beginn der Bauarbeiten informiert.
Bei Fragen im Vorfeld sowie während der Bauphasen steht Ihnen Matthias Preußner telefonisch
unter 02602 124-937 oder per E-Mail an breitband@westerwaldkreis.de zur Verfügung.
Für Interessenbekundungen, vertriebliche oder bautechnische Fragen wenden Sie sich gerne
direkt an: vertrieb@kevag-telekom.de oder info@muenet.net.
Ob Ihre Anschrift zu den geförderten (aktuell unterversorgten) Adressen gehört, können Sie über den unten stehenden Link prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der Prüfung aktuell keine verbindliche Aussage über die Förderfähigkeit darstellt.
