- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ist erstellt.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 306, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Marienberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Verbandsgemeinde Bad Marienberg, 07.09.2026
Marvin Kraus
Bürgermeister

