Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Neunkhausen


Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit gültigen Fassung und des § 8 Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Neunkhausen in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.545.330  Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.545.330  Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

0  Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0  Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

42.000  Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

42.000  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0  Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 €.

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 5 Verbandsumlage

Der Finanzmittelfehlbedarf für die Unterhaltung und Verwaltung des Kindergartens wird im Wege der jährlichen Verbandsumlage abgedeckt. Umlagemaßstab ist die Zahl der im Abrechnungszeitraum mit Stichtag vom 30.06. des Haushaltsjahres im Kindergartenalter befindlichen Kinder der Gemeinden.

Berechnung der vorläufigen Verbandsumlage und Investitionszuweisungen 2024

Ortsgemeinde

Voraussichtliche Kinderzahl am 30.06.2024

Vorläufige Verbandsumlage 2024

Vorläufige Investitionszuweisung 2024

gesamt







Kirburg

20

58.806

8.660

67.466

Langenbach b.K.

46

135.254

19.917

155.171

Neunkhausen

31

91.150

13.423

104.573

Insgesamt:

97

285.210

42.000

327.210

pro Kind


2.940,31

432,99

3.373,30

§ 5 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2022:                0,00 €
31.12.2023:                0,00 €
31.12.2024:                0,00 €

§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten werden.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

§ 8 Übertragung von Ermächtigungen auf den Verbandsvorsteher

Auf den Verbandsvorsteher wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

  1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 €.
  2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 €.
  3. Stundung, Niederschlag und Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall.

Die Zuständigkeit des Verbandsvorstehers für die Geschäfte der laufenden Verwaltung bleibt ebenso unberührt wie die Möglichkeit der weiteren Übertragung von Aufgaben durch Beschluss der Verbandsversammlung.

Bad Marienberg, 19.12.2023

Kindergartenzweckverband Neunkhausen

Artur Schneider                                                           (Siegel)
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.11.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.01.2024 bis 16.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Bad Marienberg, 19.12.2023

(Siegel)

Artur Schneider
Verbandsvorsteher

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