Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Hardt:
4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses; Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hardt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Ortslage“ zu ändern.
Gegenstand der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ ist die Digitalisierung der Planzeichnung, die Übernahme aktueller Katasterdaten sowie die Neufassung der textlichen Festsetzungen auf Grundlage der bestehenden Festsetzungen. Außerdem wurden Festsetzungen zur maximal zulässigen Anzahl von Wohneinheiten, zur Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur inneren Durchgrünung ergänzt.
Das Plangebiet umfasst nahezu die gesamte Ortslage der Gemeinde Hardt mit Ausnahme der Flächen, die durch den Bebauungsplan „Vor der Häsel“ überplant sind.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung erteilen bei Bedarf Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Stadt Bad Marienberg:
9. Änderung des Bebauungsplanes "Jahnstraße"
Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ein Unternehmen plant die Errichtung einer Bäckereifiliale inklusive Café unter der zukünftigen Adresse „An der Lehmkaute 1B“. Um hier die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beschloss der Stadtrat Bad Marienberg in seiner Sitzung vom 17.11.2025, die projektbezogene 9. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ förmlich einzuleiten.
In seiner Sitzung vom 24.03.2026 erkannte der Stadtrat Bad Marienberg den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ an. Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung liegt zwischen dem Kreisverkehrsplatz Jahnstraße/Sellwigsweg/An der Lehmkaute und dem Baumarkt „bauSpezi“. Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Gesamtgröße von ca. 7.500 m² und umfasst das Flurstück Nr. 127/11, Flur 6, Gemarkung Bad Marienberg.
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 20.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
