Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 


Ortsgemeinde Hof

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“

Der Gemeinderat Hof entschied am 11.10.2024 über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Der Rat erkannte den daraufhin überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ an. Nach der Auswahl und erforderlichenfalls dem Ankauf geeigneter naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen wurden die Planunterlagen für die förmlichen Beteiligungen u. a. mit dem Fachbeitrag Naturschutz, dem Umweltbericht und der Wasserhaushaltsbilanz ergänzt. Auf der Grundlage der aktuellen Planfassung Juli 2026 werden nun die förmlichen Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Der Geltungsbereich A der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ umfasst den städtebaulichen Teil des Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung entlang der erschließenden Planstraße A. Die Planstraße schließt den bestehenden Ahornweg ein. Das allgemeine Wohngebiet ist vorliegend in verschiedene Ordnungsbereiche untergliedert. Die drei westlich des Regenrückhaltebeckens angeordneten Wohnbaugrundstücke (WA2c und WA2d) werden über den Feitzerweg bzw. über einen kurzen Stichweg (Planstraße B) erschlossen.

Der Geltungsbereich A des Bebauungsplanes liegt im Nordwesten der bebauten Ortslage der Gemeinde Hof. Das Plangebiet, Geltungsbereich A, befindet sich nördlich bis nordwestlich der vorhandenen Bebauung an der Weststraße und der Lindenstraße zwischen dem Feitzerweg und der Höhenstraße. Nördlich und südlich der Ortslage Hof befinden sich naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf kommunalen Flächen, die als Geltungsbereiche B (Kompensation für Bauabschnitt 1), Geltungsbereich C (Kompensation für das Regenrückhaltebecken) und Geltungsbereiche D (Kompensation für Bauabschnitt 2) festgesetzt werden.

Die Geltungsbereiche B gliedern sich in die Teilflächen B1 bis B4 und umfassen folgende Grundstücke der Gemarkung Hof:

Geltungsbereich B1: Flur 19, Flurstück 101

Geltungsbereich B2: Flur 19, Flurstück 59

Geltungsbereich B3: Flur 18, Flurstück 200

Geltungsbereich B4: Flur 19, Flurstücke 20 tlw. und 21 tlw.

Die Geltungsbereich C umfasst die Flurstücke 69 und 70, Gemarkung Hof, Flur 20.

Die Geltungsbereiche D gliedern sich in die Teilflächen D1 bis D7 und umfassen folgende Grundstücke der Gemarkung Hof:

Geltungsbereich D1: Flur 18, Flurstück 36

Geltungsbereich D2: Flur 19, Flurstück 21 tlw.

Geltungsbereich D3: Flur 19, Flurstück 51/1

Geltungsbereich D4: Flur 20, Flurstück 4

Geltungsbereich D5: Flur 20, Flurstück 34

Geltungsbereich D6: Flur 15, Flurstück 96 tlw.

Geltungsbereich D7: Flur 15, Flurstück 85 tlw.

Die aktuellen Planunterlagen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ in der Entwurfsfassung Juli 2026 umfassen folgende Unterlagen:

  1. Planzeichnung (Blatt A)
  2. Textfestsetzungen (Blatt B1-B7)
  3. Begründung (Teil 1)
  4. Umweltbericht (Teil 2 der Begründung)
  5. Fachbeitrag Naturschutz mit Textteil und Bestandskarte
  6. Fachbeitrag Artenschutz (artenschutzrechtliche Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten gem. § 44 BNatSchG)
  7. Wasserhaushaltsbilanz nach DWA M 102-4

 

Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 nachfolgend veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht im genannten Zeitraum während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachungstext: 

Planunterlagen: 


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