Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Hof
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“
Der Gemeinderat Hof entschied am 11.10.2024 über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Der Rat erkannte den daraufhin überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ an. Nach der Auswahl und erforderlichenfalls dem Ankauf geeigneter naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen wurden die Planunterlagen für die förmlichen Beteiligungen u. a. mit dem Fachbeitrag Naturschutz, dem Umweltbericht und der Wasserhaushaltsbilanz ergänzt. Auf der Grundlage der aktuellen Planfassung Juli 2026 werden nun die förmlichen Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Geltungsbereich A der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ umfasst den städtebaulichen Teil des Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung entlang der erschließenden Planstraße A. Die Planstraße schließt den bestehenden Ahornweg ein. Das allgemeine Wohngebiet ist vorliegend in verschiedene Ordnungsbereiche untergliedert. Die drei westlich des Regenrückhaltebeckens angeordneten Wohnbaugrundstücke (WA2c und WA2d) werden über den Feitzerweg bzw. über einen kurzen Stichweg (Planstraße B) erschlossen.
Der Geltungsbereich A des Bebauungsplanes liegt im Nordwesten der bebauten Ortslage der Gemeinde Hof. Das Plangebiet, Geltungsbereich A, befindet sich nördlich bis nordwestlich der vorhandenen Bebauung an der Weststraße und der Lindenstraße zwischen dem Feitzerweg und der Höhenstraße. Nördlich und südlich der Ortslage Hof befinden sich naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf kommunalen Flächen, die als Geltungsbereiche B (Kompensation für Bauabschnitt 1), Geltungsbereich C (Kompensation für das Regenrückhaltebecken) und Geltungsbereiche D (Kompensation für Bauabschnitt 2) festgesetzt werden.
Die Geltungsbereiche B gliedern sich in die Teilflächen B1 bis B4 und umfassen folgende Grundstücke der Gemarkung Hof:
Geltungsbereich B1: Flur 19, Flurstück 101
Geltungsbereich B2: Flur 19, Flurstück 59
Geltungsbereich B3: Flur 18, Flurstück 200
Geltungsbereich B4: Flur 19, Flurstücke 20 tlw. und 21 tlw.
Die Geltungsbereich C umfasst die Flurstücke 69 und 70, Gemarkung Hof, Flur 20.
Die Geltungsbereiche D gliedern sich in die Teilflächen D1 bis D7 und umfassen folgende Grundstücke der Gemarkung Hof:
Geltungsbereich D1: Flur 18, Flurstück 36
Geltungsbereich D2: Flur 19, Flurstück 21 tlw.
Geltungsbereich D3: Flur 19, Flurstück 51/1
Geltungsbereich D4: Flur 20, Flurstück 4
Geltungsbereich D5: Flur 20, Flurstück 34
Geltungsbereich D6: Flur 15, Flurstück 96 tlw.
Geltungsbereich D7: Flur 15, Flurstück 85 tlw.
Die aktuellen Planunterlagen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ in der Entwurfsfassung Juli 2026 umfassen folgende Unterlagen:
- Planzeichnung (Blatt A)
- Textfestsetzungen (Blatt B1-B7)
- Begründung (Teil 1)
- Umweltbericht (Teil 2 der Begründung)
- Fachbeitrag Naturschutz mit Textteil und Bestandskarte
- Fachbeitrag Artenschutz (artenschutzrechtliche Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten gem. § 44 BNatSchG)
- Wasserhaushaltsbilanz nach DWA M 102-4
Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 nachfolgend veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht im genannten Zeitraum während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
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Ortsgemeinde Hardt:
4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ der Ortsgemeinde Hardt; ergänzendes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB; Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hardt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2026 über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und hierüber entschieden. In derselben Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ zu ändern und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Wesentlicher Bestandteil der beschlossenen Änderungen ist die Herausnahme des Gewerbegebietes (GE) und des eingeschränkten Gewerbegebietes (GE(E)) aus dem Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes. Die betreffenden Gewerbeflächen sollen im Rahmen einer separaten Änderung des Bebauungsplanes neu geordnet und digitalisiert werden. Aufgrund dieser Änderung wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellung zu nehmen.
Gegenstand der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ ist im Wesentlichen die Digitalisierung der Planzeichnung, die Übernahme aktueller Katasterdaten sowie die Neufassung der textlichen Festsetzungen auf Grundlage der bisherigen Festsetzungen. Darüber hinaus wurden Festsetzungen zur maximal zulässigen Anzahl von Wohneinheiten, zur Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur inneren Durchgrünung ergänzt.
Das Plangebiet umfasst nahezu die gesamte Ortslage der Gemeinde Hardt mit Ausnahme der Flächen, die durch den Bebauungsplan „Vor der Häsel“ überplant sind, sowie der zuvor genannten Gewerbeflächen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die erneute Veröffentlichung umfasst die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung. Stellungnahmen können ausschließlich zu den gegenüber dem bisher veröffentlichten Entwurf geänderten oder ergänzten Inhalten sowie deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage“ wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 07.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026 auf dieser Seite veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der vollständige Bekanntmachungstext samt Lageplan sowie die v. g. Planunterlagen stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
