Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Unnau
Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in dieser Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Entsprechend sieht der Entwurf des Bebauungsplanes vor, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ liegt im Norden der Gemarkung Unnau im Bereich „Im Streitland“, westlich der Parkflächen für Freibad und Concordiahalle.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ bestehend aus der Begründung, den Textfestsetzungen, einer Planzeichnung, dem Umweltbericht inklusive Bestands- und Konfliktplan und einem Fachbeitrag Artenschutz wird zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlich-keitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (19.06.2025) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.
Die Planunterlagen samt umweltbezogenen Informationen sowie der vollständige Bekanntmachungstext können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden:
Bekanntmachung:
Planunterlagen u. umweltbezogene Informationen:
- Begründung
- Textfestsetzungen
- Planzeichnung
- Umweltbericht
- Umweltbericht - Bestands- u. Konfliktplan
- Fachbeitrag Artenschutz
- Stellungnahme Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v. 06.11.2024
- Stellungnahme Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v. 06.11.2024 . Sturzflutgefahrenkarte (1)
- Stellungnahme Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v. 06.11.2024 . Sturzflutgefahrenkarte (2)
- Stellungnahme Forstamt Rennerod v. 29.10.2024
- Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergbau v. 29.10.2024
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer v. 07.11.2024
- Stellungnahme Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord v. 17.10.2024
- Stellungnahme Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Untere Naturschutzbehörde v. 13.01.2025
- Stellungnahme Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz - Direktion Landesarchäologie v, 15.10.2024