Bebauungspläne der Stadt Bad Marienberg, Stadtteil Langenbach
Welcher Bebauungsplan gilt für welchen Bereich?
BPlan "Aremberg":
BPlan "Aremberg II":
Informationen für Bauherr / Architekt: Die Stadt Bad Marienberg hat im Jahr 2023 ein Gutachten zu den zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen der K 56 anfertigen lassen. Aufgrund des Geltungsbereiches, welcher nur die Verkehrsfläche sowie die Böschungen zur Herstellung des Straßenkörpers beinhaltet, ist der Schallschutz in Bezug auf das allgemeine Wohngebiet nicht Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“. Im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Schallschutz nach § 16 Abs. 2 Landesbauordnung wird das Gutachten als Grundlageninformation zur Verfügung gestellt.
