Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Stadt Bad Marienberg
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Oberschär":
Der Bebauungsplan „Auf dem Oberschär“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Stadtrat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 06.11.2023, den bereits gefassten Satzungsbeschluss aufzuheben und den Bebauungsplan „Auf dem Oberschär“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen.
Der Bebauungsplan „Auf dem Oberschär“ bildet die Grundlage für die räumliche Erweiterung des Wohngebietes Eichenstruth. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen ca. 25 neue Bauplätze in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung geschaffen werden. Die Erschließung erfolgt im Anschluss an die Straße „Zum Weidling“.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Oberschär“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung (mit Bestandskarte der Biotoptypen), dem Fachbeitrag Artenschutz (Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten gem. § 44 BNatSchG) und dem Gutachten zu den Verkehrsgeräuschimmissionen der K 59. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Ortsgemeinde Unnau
3. Änderung des Bebauungsplanes "Unnau-Bahnhof":
Der Gemeinderat Unnau hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Unnau-Bahnhof“ zu ändern. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 29.08.2023 in der Sitzung des Gemeinderates anerkannt. Gegenstand der Planänderung ist eine Vergrößerung der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ am bestehenden Feuerwehrgerätehaus. Weiterhin wird der Plan an das geänderte Kataster angepasst.
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Unnau-Bahnhof“ besteht aus der Planzeichnung, der Begründung und den Textfestsetzungen.
Der aktuelle Entwurf der Bebauungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der Dienststunden (Montag und Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit: