Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Stadt Bad Marienberg
Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Zinhainer Weg"
Der Stadtrat Bad Marienberg beschloss in seiner Sitzung vom 25.10.2021, eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - auch Ergänzungssatzung genannt - mit der Bezeichnung „Zinhainer Weg“ aufzustellen. Der Stadtrat erkannte den Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Stand 23.02.2023 durch Beschluss vom 28.03.2023 an. Mit einer Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Zinhainer Weg“ umfasst das Grundstück Flurstück 108 in Flur 7 der Gemarkung Zinhain. Das Gebiet der Satzung liegt im Süden des Stadtteils Zinhain zwischen der vorhandenen Wohnbebauung am Zinhainer Weg und der Tennishalle.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zinhainer Weg“ mit Stand 23.02.2023 besteht aus der Planzeichnung in den Maßstäben 1:500 und 1:1.000, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen und Pflanzenlisten, der Begründung und dem Umweltbericht als zweiter Teil der Begründung mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz gem. §§ 9 und 14 BNatSchG sowie § 9 LNatSchG und integriertem Fachbeitrag Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die aktuellen Entwurfsunterlagen der Einbeziehungssatzung werden unter entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Soweit in der Einbeziehungssatzung auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, liegen diese ebenfalls während des genannten Zeitraums öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Entwurf der Satzung. Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Ortsgemeinde Dreisbach
3. Änderung des Bebauungsplanes "Dreisbach-Ost"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dreisbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Dreisbach Ost“ zu ändern. Inhalt der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreisbach Ost“ ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Dachgestaltung und Dachneigung.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreisbach Ost“ besteht aus einem Textteil mit Begründung und textlichen Festsetzungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ projektbezogen zu ändern und zu erweitern. In gleicher Sitzung erkannte der Rat weiterhin den vorgestellten Vorentwurf an.
Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ ist die Erweiterung des Plangebietes um ein gewerbliches Baugrundstück. Die Erweiterung betrifft einen Teil des Flurstückes 36/6 in Flur 10 in der Gemarkung Fehl-Ritzhausen. Anlass ist die geplante Errichtung einer Halle für einen Hufschmiedbetrieb.
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ bestehend aus einer Planzeichnung wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023 in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Feiertage „Christi Himmelfahrt“ (18.05.2023), „Pfingstmontag“ (29.05.2023) und „Fronleichnam“ (08.06.2023) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fallen. An diesen Tagen ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Nachfolgend steht der Ursprungsplan "Gewerbegebiet" zur Einsicht bereit. Dieser dient - ergänzend zur textlichen Beschreibung und zum Lageplan - lediglich zur besseren Orientierung und Zuordnung des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung und Erweiterung:
Ortsgemeinde Norken
Aufstellung des Bebauungsplanes "Scheuerngarten"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Norken hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Scheuerngarten“ aufzustellen und gleichzeitig den Vorentwurf gebilligt. Unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan „Scheuerngarten“ soll die Grundlage für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes am südlichen Ortsrand der Gemeinde geschaffen werden. Um dem Bedarf an Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden, sollen hier insgesamt 23 neue Bauplätze entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Scheuerngarten“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, dem Erschließungskonzept, einem Plan zur möglichen Grundstücksaufteilung und einem Plan mit Darstellung der Achsübersichten der geplanten Verkehrsflächen und den dazugehörigen Querprofilen wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023 in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Ortsgemeinde Norken
Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weissen Berg"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Norken hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Weissen Berg“ aufzustellen. Unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Schaffung von etwa 7 neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weissen Berg“ befindet sich am nördlichen Ortsrand und grenzt an die Straße „Am Weissen Berg“ an, welche der Erschließung dient. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,7 ha.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weissen Berg“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der Einsichtnahmezeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahmezeiten sind:
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (08.06.2023) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit: